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Die gängigste Einteilung deutscher Weine geschieht nach den Qualitätsstufen. Zum Erreichen einer Qualitätstufe ist das natürliche Mostgewicht entscheidend. Der VDP schreibt allerdings höhere Mindestmostgewichte als das deutsche Weinrecht vor.
Qualitätswein: Chaptalisierung erlaubt. Die Weine haben meist einen Alkoholgehalt um13%vol Alkohol.
Kabinett: Prädikatswein, Früher auch Naturwein, da keine Anreicherung erlaubt. Oft ein leichter Wein unter 13%Vol Alkohol.
Spätlese: Vollreife Trauben, mit mindestens 85 Oechsle
Auslese: Selektiert und ausgelesene Trauben
Beerenauslese: Bereits eingetrocknete Beeren und Teile der Trauben werden selektiert. Das für diese Qualitätsstufe nötige Mindestmostgewicht kann nicht mehr durch natürliche Reife erreicht werden sondern nur noch durch eintrocknen.
Trockenbeernauslese: Die Königsdiziplin für Dessertweine. Hier werden nur noch die zu Rosinen eingetrockneten Beeren gekeltert. Auf Grund der Süße sehr lange lagerfähige Weine. Für Jubiläen geeignet
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