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Der Verband der Prädikatsweingüter hat für seine Wein ein Drei-Stufen-Modell definiert:
1. Erste Gewächse stehen im Rheingau an der Spitze der Qualitätspyramide : Die hochwertigsten Terroirs sind parzellengenau abgegrenzt und im Rheingau an Riesling und Spätburgunder gebunden. Maximaler Ertrag 45 hl/ha, selektive Handlese vorgeschrieben, Mostgewicht mindestens Spätlese geeignet. Vermarktung erst ab dem 1. September des Folgejahres.
2. Klassifizierte Lage und Ortswein Weine aus traditionellen und hochwertigen Weinbergen. Aus der Vielzahl der weingesetzlichen Lagen wurde eine kleine Gruppe charaktervoller, traditioneller Weinberge klassifiziert. Keine Einschränkung beim Geschmacksprofil, Ertrag max 60 hl/ha. Nur Riesling und Spätburgunder im Rheingau.
3. Gutswein Basisweine auf hohem Niveau. Ertragsbegrenzung auf max. 75hl/ha, und regional festgelegte Mindestmostgewichte
Andere Weine dürfen den Traubenadler nicht tragen .
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